Die Ethos Stiftung hat beschlossen, das Lausanner Rechts-Start-up LegalPass bei seiner Klage zu unterstützen, um das im Rahmen der Übernahme von Credit Suisse durch UBS festgelegte Umtauschverhältnis anzufechten.
Die Ethos Stiftung widersetzte sich seit der Ankündigung am 19. März 2023 gegen die Art und Weise, wie der Kauf von Credit Suisse durch UBS durchgeführt wurde. Besonders angeprangert, wurde dabei die Tatsache, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte an der Generalversammlung nicht wahrnehmen konnten. Zur Erinnerung: Das im Rahmen dieser Transaktion festgelegte Umtauschverhältnis - eine UBS-Aktie für 22,48 Credit Suisse-Aktien - bewertete die Credit Suisse mit nur CHF 3 Milliarden, wo sie doch Börsenschluss am Freitag, den 17. März, CHF 7 Milliarden wert war.
Ethos hat die verschiedenen Möglichkeiten zur Verteidigung der Rechte von Credit Suisse Aktionärinnen und Aktionäre geprüft und entschied, sich dem Lausanner Rechts-Start-up LegalPass anzuschliessen. "Da die FINMA beschlossen hat, dem Aktionariat die Stimmrechte zu entziehen, ist die einzige Möglichkeit, das festgelegte Umtauschverhältnis in Frage zu stellen, es vor Gericht anzufechten, wie es LegalPass vorhat", betont Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos-Stiftung.
Die Aktion läuft unter dem Namen "Credit US" und ist für alle Aktionärinnen und Aktionäre über die Plattform von LegalPass zugänglich. Das Ziel von LegalPass ist es, eine Barabfindung zu erhalten, die der Wertdifferenz zwischen dem im Fusionsvertrag festgelegten Aktienpreis und dem vom Gericht festgelegten Preis entspricht. Von den Teilnehmern wird von LegalPass ein finanzieller Beitrag zur Finanzierung der Klage verlangt. Ein auf ihrer Plattform verfügbares Tool ermöglicht es, die Kosten für die Teilnahme an der Klage zu ermitteln. Die Ethos Stiftung beteiligt sich an der Finanzierung der Klage, erhält aber keine Entschädigung von LegalPass.
Das Verfahren wird von erfahrenen Anwälten geleitet, darunter Andreas Hauenstein von der Zürcher Kanzlei Baumgartner Mächler, der für die Vorbereitung und Einreichung der Klage vor einem zuständigen Gericht in Zürich verantwortlich ist. Im Falle eines Erfolgs würden alle Aktionäre der Credit Suisse von dem neuen Umtauschverhältnis profitieren.