03/19/2001

Um den Investoren ein Signal zu geben, veröffentlicht ethos ihre Stimmanweisungen auf ihrer Webseite jeweils am Tag vor der Generalversammlung.

Die Anlagestiftung ethos ist überzeugt davon, dass die aktive Ausübung der Aktionärsstimme einen ökonomischen Mehrwert implizieren. In diesem Sinne ist das systematische Wahrnehmen der Stimmrechte eine unabdingbare Pflicht für institutionelle Investoren und im speziellen für Pensionskassen. Zu diesem Zweck entwickelte ethos Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte auf der Basis von Standards für Best-Practice im Bereich des Corporate Governance, sowie seiner Charta die vom Begriff der nachhaltigen Entwicklung ausgeht. Die Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte der Anlagestiftung ethos werden in einem 50-seitigen Dokument ausführlich beschrieben und sind einzigartig für die Schweiz.

Diese ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte, eine Zusammenfassung der Grundsätze der Codes of Best Practice im Bereich Corporate Governance sowie eine Auswahl aktueller Aktionärsanträge zu sozial- und umweltrelevanten Themen sind über die Website abrufbar.

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