01/25/2011

Im Jahr 2011 werden 33 der hundert grössten Schweizer börsenkotierten Unternehmen ihre Generalversammlungen konsultativ über die Manager-Vergütungen abstimmen lassen. Das sind dreizehn mehr als im Jahr 2010. Dieser Fortschritt ist unter anderem auf die Sensibilisierungsbemühungen von Ethos zurückzuführen und zeigt den Willen der Unternehmen zur Selbstregulierung. Allerdings sind diesbezüglich weitere Fortschritte nötig, um den Forderungen institutioneller Investoren zu genügen und dem Regulierungsdruck standzuhalten.

Zwei Drittel der hundert grössten schweizerischen kotierten Unternehmen gewährt ihren Aktionärinnen und Aktionären noch keine Mitbestimmung bei den Vergütungen. Dazu sagte Dominique Biedermann, Direktor von Ethos: „Es gibt noch zu viele Unternehmen, die ihre Aktionärinnen und Aktionäre nicht über den Vergütungsbericht abstimmen lassen. Die ablehnende Haltung der Unternehmen lässt sich vor dem Hintergrund wiederholter Vergütungsexzesse und systematischer Risiken von ungeeigneten Vergütungssystemen nicht mehr rechfertigen. Sie wird auch die Regulierungsbemühungen bestärken.“

Ethos Richtlinien leiten Stimmempfehlungen

Mit 33 Say-on-Pay-Abstimmungen steht das Thema der Vergütungen während der kommenden Saison der Generalversammlungen im Vordergrund. Aber auch über Wahlen in den Verwaltungsrat, die Decharge oder Kapitalerhöhungen müssen die Investoren professionell und in Kenntnis der Sachlage entscheiden. Ethos hat zu diesem Zweck seine Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance überprüft und den jüngsten rechtlichen Änderungen und Entwicklungen der Best Practice im Bereich Corporate Governance angepasst. Sie enthalten insbesondere Kriterien zur Beurteilung von Vergütungssystemen. Die Ethos Richtlinien sind auf der Ethos website offengelegt. Dort können auch die Stimmempfehlungen von Ethos zwei Tage vor der Generalversammlung von schweizerischen Unternehmen eingesehen werden.

Tiefe Beteiligung an Generalversammlungen

Mit den Say-on-Pay-Abstimmungen erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre mehr Mitbestimmungsrechte, die sie in der Folge auch ausüben müssen. Dies war im Jahr 2010 nicht immer der Fall: die durchschnittliche Beteiligungsquote an den Generalversammlungen von schweizerischen Unternehmen erreichte 55 Prozent. Diese relativ tiefe Beteiligung zeigt, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre langfristigen Interessen nicht genügend verteidigen. Ethos ist überzeugt, dass institutionelle Investoren wie Pensionskassen ihre Stimmrechte obligatorisch und systematisch ausüben sollten. Es liegt sowohl in der Verantwortung der Geschäftsleitung als auch der Aktionärinnen und Aktionäre zum langfristigen Erfolg eines Unternehmens beizutragen.

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