Ethos hat am Dienstag die 24. Ausgabe ihrer Abstimmungsrichtlinien und Governance-Grundsätze veröffentlicht. Sie werden für die Analysen der Generalversammlungen 2025 Anwendung finden. Ethos verschärft die Erwartungen an die Verfügbarkeit und Vielfalt in den Verwaltungsräten.
Wie jedes Jahr seit 2001 hat die Ethos Stiftung ihre der Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte sowie der Grundsätze der Corporate Governance aktualisiert. Damit trägt sie den jüngsten Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und der Nachhaltigkeit, aber auch der Entwicklung des Rechtsrahmens und der Best-Practice-Regeln Rechnung. Das am Dienstag veröffentlichte Dokument dient als Grundlage für die Stimmempfehlungen, die Ethos 2025 den Generalversammlungen (GV) in der Schweiz und im Ausland abgeben wird.
Der Stiftungsrat von Ethos hat zwei Änderungen bezüglich der Zusammensetzung der Verwaltungsräte beschlossen. Erstens wird die maximale Anzahl Mandate gesenkt, die eine Person in Verwaltungsräten von börsenkotierten Unternehmen ausüben kann. So darf eine nicht exekutiv tätige Person neu maximal vier Mandate innehaben statt bisher fünf. Beim Überschreiten dieser Anzahl empfiehlt Ethos, die Wahl oder Wiederwahl der Person nicht zu unterstützen. Die Mandate mit deiner Präsidialrolle werden wie anhin doppelt gezählt.
„Zahlreiche Krisen, disruptive Technologien, Herausforderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit oder digitale Verantwortung und die Entwicklungen von Übergangsrisiken oder gesetzlichen und physischen Risiken erfordern eine erhöhte Verfügbarkeit und bessere Reaktionsfähigkeit der Verwaltungsratsmitglieder“, erklärt Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos.
Zweitens verschärfte Ethos die Anforderungen an die Geschlechtervielfalt in den Verwaltungsräten. So wird Ethos die Wiederwahl des Präsidiums des Nominierungsausschusses (oder des Verwaltungsrats, wenn kein solcher Ausschuss besteht) ablehnen, wenn nicht mindestens 30 Prozent Frauen in einem Verwaltungsrat vertreten sind.
Diese Verschärfung ist eine Reaktion auf die nach wie vor ungenügende Frauenvertretung in den Verwaltungsräten. Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung von Ethos zeigte, dass viele Unternehmen noch weit von der gesetzlich festgelegten Frauenquote von 30 Prozent entfernt liegen. So hatten mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Unternehmen des SPI diese Quote 2024 noch nicht erreicht. 36 von ihnen haben noch immer gar keine Frau im Verwaltungsrat. Der Gesetzgeber gewährt für das Erreichen der Quote eine fünfjährige Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2026.
Weiter präzisiert Ethos die Anforderungen für die Genehmigung von Nachhaltigkeits- und Klimaberichten. Ethos beobachtete 2024, dass einige Unternehmen wichtige Schlüsselindikatoren nicht mehr veröffentlichen oder ihre Klimaziele nicht mehr der Science Based Targets Initiative zur Genehmigung vorlegen. Daher berücksichtigen die Richtlinien neu auch Verschlechterungen der Transparenz oder der Nachhaltigkeitsstrategie.