04/03/2007

In den letzten Wochen haben die meisten Schweizer Grossunternehmen ihren Geschäftsbericht 2006 veröffentlicht. Darin wurde im Allgemeinen die Lohnpolitik für die Führungsorgane auf klarere Art und Weise präsentiert als im Vorjahr.

Bei mehreren Unternehmen führte dies aber dazu, dass sehr hohe Gehälter und Beteiligungspläne, welche die internationalen Best-Practice-Regeln verletzen, offengelegt wurden. Aktionärinnen und Aktionäre können in der Schweiz ihrer Unzufriedenheit darüber nur schlecht Ausdruck geben, da keine Möglichkeit besteht, über die Lohnpolitik abzustimmen. Als einzige Möglichkeit bleibt, die für die Vergütung verantwortlichen Mitglieder des Verwaltungsrats nicht wiederzuwählen.

Aus diesem Grund widersetzt sich Ethos an der Generalversammlung von UBS (18.4.2007) der Wiederwahl von Herrn Peter Spuhler, Mitglied des Vergütungsausschusses. Diese Entscheidung zieht die unternehmerischen Fähigkeiten von Herrn Spuhler in keiner Weise in Zweifel. Hingegen ist er als Mitglied des Vergütungsausschusses an der Festlegung der UBS-Lohnpolitik beteiligt, welche in klarem Gegensatz zur internationalen Best Practice steht. An der letztjährigen Generalversammlung sprachen sich 25% der Stimmenden gegen die Schaffung von bedingtem Kapital für Optionspläne aus. Ungeachtet dieses grossen Widerstandes fährt die Bank fort, jährlich mehr als 3% des Kapitals in Form von Aktien und Optionen zuzuteilen, obwohl die Best Practice das akzeptable Maximum auf 1% pro Jahr festlegt. Zudem sind die Performancekriterien für die Ausübung der Optionen ungenügend und die Boni unbegrenzt. Schliesslich weigert sich die UBS, der Generalversammlung die Möglichkeit einzuräumen, über die Lohnpolitik abzustimmen, obwohl der Präsident des Vergütungsausschusses sich letztes Jahr persönlich für eine Konsultativabstimmung ausgesprochen hatte.

Der Generalversammlung von Credit Suisse Group (4.5.2007) empfiehlt Ethos, die Wiederwahl von Herrn Aziz Syriani, Präsident des Vergütungsausschusses, abzulehnen. Zwar hat Credit Suisse Group letztes Jahr einen von den vorhergehenden Beteiligungsplänen PIP1 und PIP2 unterschiedlichen Plan eingeführt. Jedoch wirken sich erstere noch während fünf Jahren aus, während der neue Plan ISU noch immer äusserst grosszügig bemessen ist. Alle Beteiligungspläne zusammen führen dazu, dass jährlich durchschnittlich mehr als 3% des Aktienkapitals dem Kader zugeteilt wird.

Als langfristig orientierter Investor kann Ethos nicht hinnehmen, dass die Verwaltungsräte gewisser Unternehmen Entschädigungen festsetzen, welche die internationalen Best-Practice-Normen missachten. Deshalb fordert Ethos das Parlament auf, das Obligationenrecht dahingehend zu ändern, dass die Generalversammlung über die Lohnpolitik für die Führungsorgane von börsenkotierten Unternehmen abstimmen kann.

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Vergütung