11/03/2008

Der Bundesrat beabsichtigt, die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre im Bereich der Vergütungen zu stärken. Insbesondere sollen die Generalversammlungen von kotierten Unternehmen künftig über die Gesamtvergütung des Verwaltungsrats abstimmen können. Ethos begrüsst diesen Vorschlag, verlangt aber gleichzeitig, dass die Aktionäre auch mehr Rechte bei der Vergütung der Geschäftsleitung erhalten: Die Generalversammlung soll, wie dies in anderen Ländern üblich ist, über Aktien- und Optionspläne und einen Bericht zu den Managementvergütungen abstimmen können.

Die Aktionäre von börsenkotierten Unternehmen sollen sich über das Vergütungssystem des obersten Managements äussern können. Der Vorschlag des Bundesrats, dass die Generalversammlung künftig über die Gesamtlohnsumme des Verwaltungsrats abstimmen soll, ist ein Meilenstein für die Aktionärsrechte. Er ist jedoch ungenügend, da keine Kontrolle über die Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder vorgesehen ist. Letztere sind generell bedeutend höher als jene für den Verwaltungsrat.

Zusätzlich zum Vorschlag des Bundesrats verlangt Ethos, dass die Generalversammlung folgende Rechte bekommt:

  1. Die Generalversammlung soll über alle Aktien- und Optionspläne abstimmen. Dies wird von der OECD empfohlen und findet bereits in verschiedenen Ländern Anwendung (z.B. USA, Grossbritannien, Niederlande und Frankreich).
  2. Die Generalversammlung soll jährlich über einen Bericht zu den Vergütungen des vergangenen Geschäftsjahres separat vom Geschäftsbericht abstimmen. Dieses Recht kennen die Aktionäre von Unternehmen aus Grossbritannien, den Niederlanden, Schweden und Australien schon seit mehreren Jahren. In den USA wird die Einführung dieser Massnahme gegenwärtig diskutiert.

Ethos ist überzeugt, dass die Verstärkung der Aktionärsrechte im Bereich Vergütungen unumgänglich ist: Denn diese trägt dazu bei, das Vertrauen der Investoren wieder herzustellen und damit eine Grundlage für ein gutes Funktionieren der Finanzmärkte zu schaffen.

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Vergütung