04/29/2002

Zur Ausübung Ihrer Stimmrechte empfehlen wir Ihnen das folgende Vorgehen :

1) Vergewissern Sie sich bei Ihrer Depotbank/Vermögensverwalter, dass Ihre Aktien auf Ihren Namen registriert sind. Falls dies geschehen ist, erhalten Sie von der Gesellschaft ungefähr einen Monat im voraus die Einladung zur Generalversammlung.

2) Nach Erhalt der Einladung zur GV stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

a) Die Eintrittskarte bestellen und persönlich an der Generalversammlung teilnehmen.

b) Den unabhängigen Stimmrechtsvertreter als Ihren Stimmrechtsvertreter bezeichnen. Dieser kommt, unabhängig von der Position der Verwaltungsrates zum jeweiligen Traktandum, Ihren spezifischen Instruktionen nach. Er stellt indes keine Anträge und gibt keine Voten ab.

c) Falls Sie den Anträgen des Verwaltungsrates entsprechend abstimmen möchten, können Sie auch den Organvertreter (Vertreter des Verwaltungsrates der Gesellschaft) als Ihren Stimmrechtsvertreter bezeichnen. Wir empfehlen dieses Vorgehen indes nicht, da der Verwaltungsrat der Gesellschaft bei der Organvertretung bereits vor der Generalvertretung weiss, wie viele Stimmen er vertreten wird und dies nicht im Interesse der Aktionäre ist. Zudem stimmt der Organvertreter immer im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates ab.

d) Sie können einen andern Aktionär, z.B. die ethos. Anlagestiftung, Genf, als Vertreter bezeichnen. Das Bezeichnen eines Vertreters ist bei den verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich geregelt. Falls Sie den Vertreter bereits auf der Einladung bezeichnen können (was regelmässig der Fall ist), wird die Gesellschaft die Eintrittskarte direkt dem Vertreter zustellen. Bei gewissen Gesellschaften müssen Sie die Eintrittskarte indes für sich selber bestellen. Anschliessend können Ihren Vertreter auf ebendieser bezeichnen und diese firmiert Ihrem Vertreter zustellen (Ausnahme). Unumgänglich ist das genaue Lesen der Einladung zur Generalversammlung.

Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ethos ausschliesslich Vollmachten ohne Instruktionen akzeptieren kann, andernfalls der administrative Aufwand nicht zu bewältigen ist. Falls sich Ihre Stimmvorgaben von jenen der ethos unterscheiden, schlagen wir Ihnen vor, den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihrer Stimmrechte zu beauftragen (siehe b).

Bei der Ausübung ihre Stimmrechte wünschen wir Ihnen viel Erfolg! Als Miteigentümer können auch Sie einen wertvollen Beitrag für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Unternehmens leisten.

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