11/30/2015

Die Ethos Stiftung veröffentlicht die 15. Ausgabe ihrer Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance. Diese Ausgabe enthält insbesondere neue Gründe für die Verweigerung der Entlastung, vor allem in Verbindung mit der Missachtung der Rechte von lokalen Gemeinschaften oder der Weigerung des Unternehmens, die negative Auswirkung bestimmter seiner Produkte auf den Menschen oder die Umwelt anzuerkennen. Ethos wird ebenfalls empfehlen, Aktienrückkaufsprogramme abzulehnen, falls sie selektiv sind oder die Fähigkeit, eine Dividende zu zahlen, markant einschränken. Schliesslich hat Ethos nach der Sika-Affäre ihren Richtlinien verschiedene Punkte hinzugefügt, welche spezifisch die Fälle von Ungleichbehandlung der Aktionäre thematisieren. 

Die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr gründlich überarbeitet, um den neuesten Entwicklungen im Bereich Corporate Governance Rechnung zu tragen. Die Ausgabe 2016 enthält insbesondere verschiedene Änderungen bezüglich der Entlastung der Führungsinstanzen, der Wahl in den Verwaltungsrat, Aktienrückkäufe sowie Ungleichbehandlung der Aktionäre.

Neue Anforderungen guter Corporate Governance

Verschiedene Anforderungen in Sachen Corporate Governance wurden überarbeitet und präzisiert. Die Ausgabe 2016 der Richtlinien sieht insbesondere folgende neue Regeln vor:

  • Verweigerung der Entlastung, wenn:
    • Die finanzielle Situation des Unternehmens sich aufgrund wiederholter negativer Jahresergebnisse oder erheblicher Wertberichtigungen oder bedeutender neuer Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten erheblich verschlechtert hat.
    • Das Unternehmen auf fundierte Weise systematischer Überschreitungen der international anerkannten Menschenrechte von lokalen Gemeinschaften beschuldigt wird und den Dialog mit diesen Gemeinschaften verweigert.
    • Das Unternehmen sich weigert, den negativen Einfluss einiger seiner Produkte oder Operationen auf den Menschen oder die Umwelt anzuerkennen.
  • Ablehnung der Wahl eines Mitglieds in den Verwaltungsrat, falls der Kandidat in der Vergangenheit in eine ernsthafte Kontroverse verwickelt war.
  • Ablehnung des Maximalbetrags der Vergütung für die Geschäftsleitung, wenn der Maximalbetrag, welcher letztlich im Falle des Übertreffens der Leistungsziele ausbezahlt werden könnte, erheblich höher ist als der an der Generalversammlung beantragte Betrag.
  • Ablehnung des Plans des Unternehmens, eigene Aktien zurückzukaufen, wenn:
    • Die Rückkäufe selektiv sind.
    • Die Fähigkeit der Dividendenauszahlung durch den Aktienrückkauf erheblich eingeschränkt wird.

Die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Aktionäre sind ausführlicher dokumentiert. Insbesondere bekräftigt Ethos erneut ihre Ablehnung mehrerer Kategorien von Aktien, der Beschränkung des Aktieneintragungsrechts und der Opting-out-Klausel. Ausnahmen können jedoch gemacht werden, falls die Existenz des Unternehmens bedroht ist oder die langfristigen Interessen der Mehrheit der Anspruchsgruppen auf dem Spiel stehen.

Schliesslich wird ein Verwaltungsratsmitglied nicht länger als unabhängig betrachtet, falls es Honorare erhält, deren Höhe seine Unabhängigkeit einschränken könnte.

Abstimmungsempfehlungen für 3% der Schweizer Börsenkapitalisierung

Die Richtlinien ermöglichen es Ethos, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte und transparente Regeln abstützen. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die Ethos Anlagefonds und die institutionellen Kunden von Ethos Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen.

Der Gesamtbetrag der Schweizer Aktien, für die Ethos Empfehlungen bei der Ausübung der Stimmrechte abgibt, beläuft sich auf ca. CHF 37 Milliarden, was 3% der Schweizer Börsenkapitalisierung entspricht. Die Stimmempfehlungen von Ethos werden zwei Tage vor der jeweiligen Generalversammlung auf der Ethos-Website veröffentlicht.

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