03/17/2020

Auch die Generalversammlungs-Saison 2020 in der Schweiz ist von der Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie betroffen. In seiner am 16. März 2020 veröffentlichten Verordnung hat der Bundesrat die Durchführung von Generalversammlungen genehmigt; allerdings dürfen diese nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Das Stimmrecht kann daher nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder elektronisch ausgeübt werden. Als Aktionär können Sie Ihr Stimmrecht an die Ethos Stiftung delegieren, indem Sie das unter folgendem Link erwähnte Verfahren befolgen:

Stimmrechtsausübung

Einige Unternehmen haben jedoch beschlossen, ihre Generalversammlungen zu verschieben. Die Termine und Informationen zu den Generalversammlungen, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, sind auf der Website von Ethos angegeben. Ethos passt seine Website laufend dem aktuellen Stand der Informationen an, welche die Unternehmen zur Verfügung stellen, und dies unter folgendem Link:

Abstimmungsempfehlungen

Die Abstimmungsempfehlungen von Ethos werden 48 Stunden vor der jeweiligen Generalversammlung auf der gleichen Website veröffentlicht.

Des Weiteren informieren wir Sie, dass Ethos bereits vor mehreren Wochen verschiedene Massnahmen ergriffen hat, um die Risiken zu begrenzen. Alle unsere Analysten arbeiten vom Homeoffice aus, um die Kontinuität unserer Analyse-Dienstleistungen sowie die elektronischen Abstimmungsdienste zu gewährleisten. In unseren Büros wird nur ein Mindestmass an Sekretariatsdiensten unterhalten. Der Zweck dieses Dienstes besteht darin, die Bearbeitung der an uns delegierten Stimmrechte zu gewährleisten, für welche wir täglich die jeweiligen Abstimmungsformulare erhalten.

Daten der Generalversammlungen und Abstimmungsempfehlungen von Ethos

Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

Vergütungen 2019 der Präsidenten und CEO der SMI-Unternehmen

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