04/30/2021

In den letzten Wochen war die Credit Suisse mit zwei bedeutenden Finanzskandalen konfrontiert (Archegos Capital und Greensill), die Fragen zur Governance und zum Risikomanagement der Bank aufwerfen. Kurz vor der jährlichen Generalversammlung hat Ethos im Zusammenhang mit diesen jüngsten Affären mehrere Fragen an den Verwaltungsrat gerichtet. 

Die Generalversammlung (GV) 2021 der Credit Suisse findet am Freitagmorgen ohne Anwesenheit der Aktionäre statt, wie alle Generalversammlungen in diesen Zeiten der Covid-19-Pandemie. Die Aktionäre können die Versammlung zwar live auf der Website der Bank mitverfolgen, haben aber keine Möglichkeit, zu intervenieren und dem Verwaltungsrat direkt Fragen zu stellen, was Ethos sehr bedauert. Ethos ist der Meinung, dass diese bei vielen Schweizer Unternehmen gängige Praxis gegen Artikel 697 des Obligationenrechts verstösst, der den Aktionären dieses grundlegende Recht garantiert.

Dies ist besonders wichtig für die GV 2021 der Credit Suisse, die in den letzten Wochen mit zwei bedeutenden Finanzskandalen (Archegos Capital und Greensill) konfrontiert war, welche die Governance und das Risikomanagement der Bank in Frage stellen. Im ersten Quartal 2021 wurde bereits ein Verlust von CHF 4,4 Milliarden im Zusammenhang mit dem Kollaps des Hedgefonds Archegos Capital verbucht und weitere Verluste sind leider wahrscheinlich. Diese beiden Fälle haben die Bank ein weiteres Mal gezwungen, ihr Eigenkapital zu erhöhen, und zwar um mehr als CHF 1,8 Milliarden.

In den letzten Jahren wies die Ethos Stiftung wiederholt auf die Governance-Probleme der Bank hin und stellte die Fortführung des Investmentbankings in Frage, zumal diese Tätigkeit besonders risikoreich und kapitalintensiv ist. Ethos begrüsst deshalb die Wahl eines neuen Verwaltungsratspräsidenten, der Strategie und Management der Bank objektiv überprüft. Als Aktionärin und Vertreterin zahlreicher Pensionskassen richtete Ethos im Zusammenhang mit den jüngsten Affären folgende Fragen an den scheidenden Verwaltungsratspräsidenten, Herrn Urs Rohner, und seinen designierten Nachfolger, Herrn António Horta-Osório: 

  • Beinhalten die im Zusammenhang mit den Fällen Archegos und Greensill vom Verwaltungsrat eingeleiteten externen Untersuchungen auch die Prüfung der Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder für die von der Bank erlittenen Verluste und, gegebenenfalls, Überlegungen zum Risikomanagement und zur Risikoüberwachung durch den Verwaltungsrat? 
  • Garantiert der Verwaltungsrat, dass die ausführlichen Ergebnisse der Untersuchungen veröffentlicht werden? 
  • Plant der Verwaltungsrat, nach den schwerwiegenden Versäumnissen im Risikomanagement, welche zu den jüngsten Affären, Archegos und Greensill, geführt haben, die Zusammensetzung des Risikoausschusses, und insbesondere seinen Vorsitz, nach der GV 2021 zu erneuern? 
  • Welches ist die gegenwärtige Risikoexponierung der Bank in Bezug auf die im Fall Archegos relevanten Prime-Brokerage-Geschäfte? 
  • Wie viel Prozent der risikogewichteten Aktiva («risk weighted assets») entfallen auf Prime-Brokerage-Geschäfte? Welcher Anteil des Eigenkapitals der Bank ist für diese Aktivitäten vorgesehen? 
  • Welcher Anteil der gesamten variablen Vergütung des Konzerns für 2020 wurde den Prime-Brokerage-Geschäften zugewiesen und welcher Betrag wurde aufgrund des Falls Archegos schliesslich nicht gezahlt («claw back»)? 

Ethos erwartet vom Verwaltungsrat, dass er an der GV vom Freitagmorgen Antworten auf diese Fragen gibt. Das Ansehen der Bank bei ihren Aktionären steht auf dem Spiel.

Gleichzeitig hat sich Ethos mit anderen Investoren zusammengeschlossen und fordert die Credit Suisse auf, einen detaillierten Zeitplan für die definitive Beendigung ihrer Aktivitäten (Kredite, Beratung, Zeichnung und Investitionen) mit im Kohlesektor tätigen Unternehmen zu veröffentlichen. Im Jahr 2020 hat die Credit Suisse einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen, indem sie nur noch mit Unternehmen in Geschäftsbeziehungen tritt, die nicht mehr als 25% ihres Umsatzes in diesem Sektor erzielen.  

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