12/16/2021

Die 21. Ausgabe der Stimmrechtsrichtlinien und Grundsätze der Corporate Governance bietet die Gelegenheit, die Anforderungen der Ethos Stiftung in Sachen Nachhaltigkeit und Diversität zu erhöhen. Insbesondere werden die Kriterien zur Genehmigung eines Nachhaltigkeits- oder Klimaberichts, der den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt wird, ausführlich aufgeführt. Ausserdem wird die Wiederwahl von Präsidentinnen und Präsidenten der Nachhaltigkeitsausschüsse sehr CO2-intensiver Unternehmen, deren Übergangsplan als unbefriedigend eingestuft wird, abgelehnt.

Ethos hat am Donnerstag ihre Stimmrechtsrichtlinien und Grundsätze der Corporate Governance für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dieses Dokument stellt ein zentrales Element der Strategie von Ethos in Sachen nachhaltige Anlagen dar und bildet die Grundlage für die Abstimmungsempfehlungen von Ethos für die Generalversammlungen (GV) von in der Schweiz und im Ausland kotierten Unternehmen. 

Diese 21. Ausgabe enthält zwei wichtige Neuerungen. Einerseits definiert Ethos die Punkte, die erfüllt sein müssen, damit sie die Genehmigung eines Nachhaltigkeitsberichts, einer Klimastrategie oder eines Klimaberichts, der den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt wird, empfiehlt. Andererseits und wie letztes Jahr bereits angekündigt, hält Ethos ausdrücklich fest, dass sie fortan empfehlen wird, die Wiederwahl von Präsidenten oder Präsidentinnen des Nominationsausschusses - oder des Verwaltungsrats, falls es einen solchen Ausschuss nicht gibt - abzulehnen, falls im Verwaltungsrat des Unternehmens weniger als 20% Frauen vertreten sind.

Nachhaltigkeitsfragen an den Generalversammlungen 

Während sich immer mehr Unternehmen verpflichten, ihre CO2-Emissionen bis 2050 auf netto null zu senken («Net Zero»), übt Ethos seit vergangenem Jahr Druck auf die grössten Treibhausgasemittenten aus, um sie dazu zu bewegen, ihre Klimastrategien und -berichte freiwillig den Aktionären zur Abstimmung vorzulegen («Say on Climate»). Gleichzeitig verpflichtet der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» börsenkotierte Unternehmen oder solche ab einer bestimmten Grösse zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, der den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Diese Pflichten werden auf den 1. Januar 2022 in Kraft treten, aber erstmals im Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden. Die ersten Abstimmungen dürften an den Generalversammlungen 2024 stattfinden. 

«Angesichts dieser rechtlichen Entwicklungen schien es uns wichtig, unsere Anforderungen an die Unternehmen bereits in diesem Jahr zu veröffentlichen», betont der Direktor von Ethos, Vincent Kaufmann. «Durch die frühzeitige Veröffentlichung unserer Erwartungen möchten wir einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen in die Wege leiten, so dass sie unsere Kriterien bei der Erstellung ihrer Berichte berücksichtigen können.» 

Ethos wird die Genehmigung eines Nachhaltigkeitsberichts empfehlen, wenn dieser einem anerkannten Standard entspricht (GRI oder SASB) sowie für jedes wesentliche Thema relevante Indikatoren enthält, die im Voraus durch eine unabhängige Drittpartei geprüft wurden. Der Bericht soll auch ambitionierte, quantifizierte Umwelt- und Sozialziele beinhalten und rechtzeitig vor der Generalversammlung veröffentlicht werden. Auch dürfen keine Zweifel an der Qualität, der Glaubwürdigkeit und der Vollständigkeit der veröffentlichten Angaben bestehen. 

Für die Klimastrategien und -berichte, die den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden, erwartet Ethos von den Unternehmen insbesondere, dass sie ihre CO2-Emissionen gemäss dem THG-Protokoll veröffentlichen und sich Reduktionsziele setzen, die mit einer Erwärmung auf maximal 1,5°C vereinbar sind und sämtliche direkten und indirekten Emissionen abdecken (mindestens 80% der Scope-3-Emissionen). Ausserdem sollen sie Zwischenziele zur Emissionsreduktion veröffentlichen, die zur Emissionsreduktion getroffenen Massnahmen genau beschreiben und aufzeigen, dass diese es tatsächlich ermöglichen, die festgelegten Ziele zu erreichen. 

Verschärfung der Kriterien für die Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern 

Ethos wird bei der Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern den Nachhaltigkeits- und Diversitätskriterien ein besonderes Augenmerk widmen. Bezüglich der Diversität verlangt eine neue Bestimmung des Obligationenrechts, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat, dass in der Schweiz ansässige Unternehmen bis 2026 einen Geschlechterrichtwert von 30% im Verwaltungsrat und bis 2031 von 20% in der Geschäftsleitung einhalten. 

Gegenwärtig haben jedoch nur bei 48 der 217 Unternehmen im SPI mindestens 30% Frauen Einsitz im Verwaltungsrat und bei 115 mindestens 20% Frauen. Noch erklärungsbedürftiger ist es, dass 61 Unternehmen im SPI noch immer überhaupt keine Frau im Verwaltungsrat haben. 

Ethos wird weiterhin einen konstruktiven Dialog mit den Unternehmen führen und sie auffordern, die Diversität ihrer Führungsinstanzen zu verbessern. Wie jedoch bereits letztes Jahr angekündigt, wird Ethos ab 2022 empfehlen, die Wiederwahl von Präsidenten und Präsidentinnen des Nominationsausschusses - oder des Verwaltungsrats, falls es einen solchen Ausschuss nicht gibt - von Unternehmen abzulehnen, die ohne ausreichende Begründung nicht mindestens 20% Frauen in ihrem Verwaltungsrat haben. Diese Anforderung wird bis Auslaufen der Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Bestimmung des Obligationenrechts im Jahr 2026 auf 30% angehoben. 

Um den wachsenden Erwartungen der Anleger in Sachen Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, wurde neu ein Punkt hinzugefügt, der es Ethos ermöglicht, bei CO2-intensiven Unternehmen, die über keine zufriedenstellende Klimastrategie verfügen, die Wiederwahl des Präsidenten des Nachhaltigkeitsausschusses (oder des Verwaltungsratspräsidenten, wenn der Verwaltungsrat keinen solchen Ausschuss eingesetzt hat) abzulehnen. 

Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2022

Wichtigste Änderungen gegenüber der Ausgabe 2021

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