09/07/2012

Die Gesamtvergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sanken im Finanzsektor im Jahr 2011 um 23 Prozent, während diese in den anderen Sektoren um fünf Prozent gestiegen sind. Dies geht aus der heute veröffentlichten Ethos Studie zu den Vergütungen 2011 der 100 grössten börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz hervor.

Die Studie zeigt auch, dass 2012 49 dieser Unternehmen ihre Generalversammlung konsultativ über die Management-Vergütungen abstimmen liessen. Ungeachtet des positiven Einflusses dieser Abstimmungen auf die Transparenz und die Struktur der Vergütungssysteme, verzichtet also mehr als die Hälfte der Unternehmen auf eine Selbstregulierung. Damit wird die lange geforderte gesetzliche Stärkung der Aktionärsrechte dringend. Aus diesem Grund unterstützt Ethos den parlamentarischen Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative.

Ethos veröffentlichte heute die Studie über die Vergütungen 2011 der Führungsinstanzen der hundert grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen.

Vergütungen sinken im Finanzsektor

Die Gesamtvergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sanken im Finanzsektor im Jahr 2011 um 23 Prozent, während diese in den anderen Sektoren um fünf Prozent gestiegen sind. Branchenübergreifend ergibt sich ein Minus von sechs Prozent.

Durchschnittlich erhielt ein Verwaltungsratspräsident 1,1 Million Franken für das Jahr 2011. Das sind siebzehn Prozent weniger als 2010. Andere Verwaltungsratsmitglieder wurden im Durchschnitt mit 210‘000 Franken bezahlt (-4%). CEOs verdienten 2011 durchschnittlich 3,2 Millionen Franken (-6%) und die anderen Geschäftsleitungsmitglieder 1,8 Millionen Franken (-7%).

Auch wenn die Führungsinstanzen 2011 teilweise weniger verdienten, bleibt das Vergütungsniveau hoch: Die zwanzig bestbezahlten Geschäftsleitungsmitglieder wurden 2011 mit je über fünf Millionen Franken und die Top-20 der Verwaltungsratspräsidenten mit je über einer Million Franken entschädigt.

„Say on Pay“ zeigt Wirkung

Nur wenig Fortschritt gegenüber dem Vorjahr zeigt sich allerdings bei der Anzahl „Say on Pay“-Abstimmungen. 2012 hatten die Aktionäre von 49 Firmen etwas zu den Management-Vergütungen zu sagen. Das sind vier Unternehmen mehr als im Vorjahr. Deutlich stieg hingegen die Opposition gegen die Vergütungen: 2012 sprachen sich durchschnittlich 14,4 Prozent der Aktionäre gegen die vorgelegen Vergütungsberichte aus, während es im Vorjahr lediglich 13,6 Prozent waren.

Bemerkenswert ist ausserdem, dass die Unternehmen mit einer Aktionärsabstimmung einen höheren Transparenz-Grad aufweisen und sich offener für den Aktionärsdialog über die Vergütungsstruktur zeigen.

Abzocker-Initiative: Ethos unterstützt den parlamentarischen Gegenvorschlag

Überzeugt vom Regulierungsbedarf in diesem Bereich unterstützt Ethos den parlamentarischen Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ (Flyer). Zwar war die Initiative ein wichtiger Wegbereiter für eine gute Lösung, der Gegenvorschlag bietet aber den Aktionärinnen und Aktionären in entscheidenden Punkten mehr Rechte als das Volksbegehren.

Nur mit dem Gegenvorschlag muss der Verwaltungsrat ein Vergütungsreglement erlassen, über welches die Generalversammlung abstimmen kann. Damit stehen nicht lediglich die absoluten Geldbezüge, sondern auch die Anreizsystematik — heute oft die Ursache von exzessiven Vergütungen — zur Debatte. Zudem können die Aktionäre einen Antrag zur Änderung des Vergütungsreglements an die Generalversammlung stellen.

Verstärkte Aktionärsrechte treten sofort in Kraft

Der Gegenvorschlag sieht insgesamt eine ausgewogene Aufteilung der Kompetenzen zwischen Aktionären und Verwaltungsrat vor. Die Generalversammlung entscheidet bindend über die Vergütungen des Verwaltungsrats. Die Vergütung der Geschäftsleitung gehört dagegen im Prinzip in die Verantwortung des Verwaltungsrats: Er erarbeitet ein Vergütungsreglement, welches den Aktionären zur verbindlichen Abstimmung unterbreitet wird. Bei Bedarf können die Statuten aber zusätzlich eine bindende Abstimmung über die Vergütungen der Geschäftsleitung vorsehen.

Letztlich bringt der Gegenvorschlag die Möglichkeit zu einer umfassenden Stärkung der Aktionärsrechte auf Gesetzesstufe, die unmittelbar in Kraft tritt. Die Initiative sieht dagegen eine Regelung in der Bundesverfassung vor, welche anschliessend in einem zeitaufwändigen Prozess mit einem Gesetz zu präzisieren ist.

 

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