04/07/2017

Im Rahmen ihrer Abstimmungsempfehlungen für die Generalversammlung der Credit Suisse am 28. April 2017 widersetzt sich Ethos der Wiederwahl mehrerer Mitglieder sowie der Decharge des Verwaltungsrats. Zudem lehnt Ethos angesichts der schlechten Resultate und der besorgniserregenden Eigenkapitalsituation die Vergütungen der Führungsinstanzen und die vom Verwaltungsrat beantragte Dividende ab.

Angesichts der zahlreichen Rechtsstreitigkeiten, denen die Bank seit Jahrzehnten ausgesetzt ist, den immensen Entschädigungs- und Strafzahlungen sowie dem Fehlen einer strategischen Vision des Verwaltungsrats, empfiehlt Ethos Veränderungen in der Chefetage der Bank. Konkret ist Ethos gegen die Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten Urs Rohner sowie des Vizepräsidenten des Verwaltungsrates Richard E. Thornburgh. Anfangs 2017 wurde die Bank in den Vereinigten Staaten des Verkaufs toxischer Finanzprodukte in den Jahren vor der Finanzkrise (2005-2007) schuldig gesprochen. Die beiden Verwaltungsräte waren zu der Zeit in der Geschäftsleitung der Bank, Urs Rohner war Chief Operating Officer (COO) und General Counsel und Richard Thornburgh war Executive Vice Chairman der Credit Suisse First Boston (bis Ende 2005).

Diese Rekordstrafe führte dazu, dass die Credit Suisse neue Rückstellungen für mehr als CHF 2 Milliarden zwischen Dezember 2016 und März 2017 vornehmen musste. Seit Urs Rohner das Verwaltungsratspräsidium im April 2011 übernommen hat, hat die Bank somit für CHF 10,9 Milliarden Rückstellungen gemacht und CHF 7,4 Milliarden für die Beilegung von Rechtsfällen verwendet. Gleichzeitig hat die Aktie der Credit Suisse fast die Hälfte an Wert eingebüsst, und die Zahl der Mitarbeitenden in der Schweiz ist um 20% zurückgegangen (17'020 Ende 2016).

Zudem stellt Ethos ein Fehlen von Klarheit in der aktuellen Strategie fest, insbesondere in Bezug auf den Börsengang des Schweizer Geschäftes. Ethos ist der Meinung, dass Veränderungen im Verwaltungsrat nötig sind, um das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen.

Decharge verfrüht

Die Rechtsstreitigkeiten haben sich in den letzten Jahren bei der Credit Suisse gehäuft und scheinen, wenn man die kürzlich durchgeführten Razzien in Büros der Bank in Amsterdam, Paris und London Ende März betrachtet, nicht abzuflauen.

Angesichts der hängigen Rechtsfälle, aber auch der Vorwürfe, dass Projektfinanzierungen gegen bankeigene Richtlinien verstossen haben (in dem Unternehmen finanziert wurden, die an der Pipeline beteiligt sind, welche in den Vereinigten Staaten Indianerreservate durchqueren soll), ist Ethos der Meinung, dass es verfrüht wäre, den Führungsinstanzen der Credit Suisse die Decharge zu erteilen.

Exzessive Vergütungen und eine unangemessene Dividende

Ethos empfiehlt ebenfalls, alle Punkte zur Vergütung der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder abzulehnen. Angesichts der enttäuschenden Resultate der Bank ist Ethos der Meinung, dass die Geschäftsleitung in 2016 keine variable Vergütung hätte erhalten sollen. Es ist nicht angemessen, dass die 12 Mitglieder der Geschäftsleitung Jahresboni für einen Gesamtbetrag von CHF 26 Millionen erhalten, derweil die Credit Suisse einen Nettoverlust von CHF 2,7 Milliarden ausweist. Zudem ist die durchschnittliche Vergütung von CHF 1,5 Millionen für jeden der 939 Mitarbeiter, welche als «Key Risk Takers» eingestuft werden, für Ethos nicht akzeptabel.

Schliesslich ist der Antrag, in einer Zeit in welcher der Regulator eine Verstärkung des Eigenkapitals verlangt, eine Dividende von CHF 0,70 Franken pro Aktie (in bar und/oder Aktien) zu zahlen, für Ethos kaum zu rechtfertigen. Die Eigenkapitalverhältnisse der Bank sind ungenügend, vor allem in Bezug auf das Leverage Ratio (CET1), welches Ende 2016 nur 3,2% betrug, anstatt der von der FINMA verlangten 3,5% bis 2019. Die Eigenmittel könnten sogar noch zurückgehen, falls die Aktionäre eine Dividende in bar wählen, und zwar um maximal CHF 1,46 Milliarden.

Analyse der Generalversammlung von Credit Suisse mit Abstimmungsempfehlungen von Ethos

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