04/07/2020

Die Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erlaubt es den Unternehmen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Generalversammlungen abzuhalten. Die Aktionäre können in diesem Fall ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder das vom Unternehmen bezeichnete elektronische System abstimmen. Ethos bedauert es, dass die Verordnung den Aktionären nicht mehr die Möglichkeit einräumt, ihre Stimmrechte an einen anderen Aktionär zu delegieren. Zahlreiche Aktionäre, die ihre Stimmrechte an die Ethos Stiftung delegieren möchten, sehen sich dieser Option beraubt. Um es den Aktionären zu ermöglichen, gemäss den Empfehlungen von Ethos zu stimmen, veröffentlicht Ethos ihre Abstimmungsempfehlungen 5 Werktage (anstelle der üblichen 2 Tage) vor dem Datum der Generalversammlung auf ihrer Website, und dies solange die Verordnung in Kraft bleibt. Die Abstimmungsempfehlungen sind unter folgendem Link abrufbar:

Daten der Generalversammlungen und Abstimmungsempfehlungen von Ethos

Ethos hat sehr frühzeitig Massnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter vor der gegenwärtigen Pandemie ergriffen. Diese arbeiten nun mehrheitlich vom Homeoffice aus und stellen auch künftig sämtliche Dienstleistungen von Ethos sicher. Zur Bearbeitung der GV-Dokumente und zur Unterstützung der Aktionäre beim Ausfüllen ihrer Stimmformulare stellt Ethos in ihrer Geschäftsstelle in Genf weiterhin eine administrative Hilfe bei der Ausübung der Stimmrechte zur Verfügung.

Aktionäre, die dies wünschen, können weiterhin die ordnungsgemäss unterschriebenen Formulare (nichts Weiteres ausfüllen/ankreuzen) der Ethos Stiftung, Place de Cornavin 2, Case Postale, CH-1211 Genève 1 zustellen. Wir kümmern uns anschliessend darum, die Formulare gemäss unseren Abstimmungsempfehlungen auszufüllen.

Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte 2020

Vergütungen 2019 der Präsidenten und CEO der SMI-Unternehmen

Nachricht
Generalversammlungen
Unternehmensführung