12/08/2015

Die Ethos Stiftung wurde als nebenintervenierende Partei zur Unterstützung des Verwaltungsrats im Prozess zugelassen, in dem dieser vor dem Kantonsgericht Zug der Familie Burkard gegenübersteht. Letztere hat die Annullierung der Entscheidungen der letzten Generalversammlungen verlangt, an denen der Verwaltungsrat entschieden hatte, die Namensstimmrechte der Familienholding SWH auf 5% der gesamten Namenaktien zu beschränken. Auf den Tag genau ein Jahr nach der Ankündigung der Familie Burkard von deren Entscheidung, ihre Beteiligung an Sika an den Konkurrenten Saint Gobain zu verkaufen, bestätigt Ethos ihre Entschlossenheit, den Verwaltungsrat in seinen Bemühungen zu unterstützen, die Unabhängigkeit von Sika zu bewahren.

Am 8.12.2014 gab die Familie Burkard ihre Entscheidung bekannt, ihre Beteiligung an Sika, welche 16% des Kapitals und 52% der Stimmrechte entspricht, zu verkaufen. Seither hat die Ethos Stiftung verschiedene Initiativen lanciert, um zur Verhinderung dieser Kontrollübernahme durch Saint Gobain beizutragen, welche nicht im langfristigen Interesse der Anspruchsgruppen von Sika ist:

  • Am 23.12.2014 haben Ethos und 11 institutionelle Aktionäre einen Aktionärsantrag bei der Generalversammlung (GV) des 14.4.2015 eingereicht, der die Streichung der Opting-out-Klausel verlangt.

  • Am 14.1.2015 hat Ethos eine Unterstützungsgruppe für den Antrag zur Streichung der Opting-out-Klausel lanciert. Diese Gruppe vereinte innerhalb kurzer Zeit 220 institutionelle und private Aktionäre. Die 12 Aktionäre, welche den Antrag initiiert hatten und die Mitglieder dieser Gruppe vertraten schliesslich 7% des Kapitals und 4% der Stimmrechte.

  • An der ordentlichen GV vom 14.4.2015 erhielt der Antrag zur Streichung des Opting-out 97% Unterstützung der Aktionäre ohne Verbindung zur Familie. Er wurde trotzdem abgelehnt, weil sich die Familie Burkard dem Antrag widersetzte und die gesamten 52% ihrer Stimmrechte ausüben konnte.

  • An der ausserordentlichen GV vom 24.7.2015 hat Ethos gegen die Anträge der Familie Burkard Stellung genommen, welche verlangten, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats zu verändern.

  • Am 8.12.2015 gibt Ethos bekannt, vom Gericht in Zug als nebenintervenierende Partei (im Sinne von Art. 74 der Zivilprozessordnung) zugelassen worden zu sein, um Sika im Rechtsstreit mit der Familie Burkard zu unterstützen. Als Nebenintervenientin wird Ethos die Einsichtnahme in alle Verfahrensunterlagen gewährt. Weiterhin kann Ethos alle Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen und Rechtsmittel ergreifen.

Als langfristige Aktionärin von Sika hat die Ethos Stiftung ein klares Interesse an der Unabhängigkeit des Unternehmens und daran, dass es nicht unter die Kontrolle des Konkurrenten Saint Gobain gerät, wie dies der Fall wäre, falls der Verkauf der Aktien der Familie Burkard tatsächlich stattfinden würde. Aus dieser Perspektive unterstützt Ethos die Entscheidung des Verwaltungsrats, die Namensstimmrechte der Familienholding SWH bei bestimmten Abstimmungen an den letzten Generalversammlungen auf 5% der gesamten Namenaktien zu beschränken. Diese Massnahme wurde in Einklang mit den Sika-Statuten getroffen.

Ethos hat ein überwiegendes Interesse daran, dass das Kantonsgericht Zug im Sinne des Verwaltungsrats entscheidet, was erklärt, weshalb die Stiftung jetzt zur Unterstützung des Verwaltungsrats im Rechtsstreit gegen die Familie Burkard als Nebenpartei interveniert. Der vom Sika-Verwaltungsratspräsidenten an die Aktionäre gerichtete Brief vom 4.12.2015 erläutert klar und deutlich die verschiedenen Gründe, weshalb eine Kontrollübernahme durch Saint Gobain nicht im Interesse von Sika liegt. Ethos ist zuversichtlich, dass das Zuger Gericht in seinem Urteil das langfristige Interesse der Anspruchsgruppen von Sika berücksichtigt.

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