12/06/2016

Die Ethos Stiftung veröffentlicht die 16. Ausgabe ihrer Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance. Die Ausgabe 2017 sieht namentlich vor, den Einsitz von Mitgliedern der Geschäftsleitung im Verwaltungsrat von kotierten Unternehmen nicht mehr zu akzeptieren. Zudem ist vorgesehen, die maximale Mandatsdauer für die Revisionsstelle auf 20 Jahre festzulegen, gemäss der von der EU adoptierten Praxis. In Bezug auf die Genehmigungen, Kapital für allgemeine Zwecke ohne Bezugsrecht auszugeben, darf der genehmigte Betrag 15% des ausgegebenen Kapitals nicht übersteigen, anstelle der 20% bis anhin. Schliesslich wird den Führungsinstanzen im Fall von Kapitalverlust oder Überschuldung die Entlastung nicht erteilt.

Die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte werden jedes Jahr gründlich überarbeitet, um den neuesten Entwicklungen im Bereich Corporate Governance Rechnung zu tragen. Die Ausgabe 2017 enthält insbesondere verschiedene Änderungen bezüglich der Entlastung der Führungsinstanzen, der Wahl des Verwaltungsrats, der Wiederwahl der Revisionsstelle, den Genehmigungen, Kapital ohne Bezugsrecht auszugeben und der Annahme von variablen Vergütungen, welche die Ethos Limiten übersteigen.

Wichtigste Änderungen im Vergleich zu 2016

Verschiedene Anforderungen in Sachen Corporate Governance wurden überarbeitet und präzisiert. Die Ausgabe 2017 der Richtlinien sieht insbesondere folgende neue Regeln vor:

  • Verweigerung der Entlastung falls sich das Unternehmen in einer Situation der Kapitalverlusts, der Überschuldung oder in Nachlassstundung befindet, oder falls ein erheblicher Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung seiner Tätigkeit (Going Concern) besteht.
  • Ablehnung der Wahl oder Wiederwahl von Verwaltungsratsmitgliedern, welche gleichzeitig ständige Mitglieder der Geschäftsleitung des Unternehmens sind. Es muss allerdings präzisiert werden, dass Ethos «exekutive» Präsidenten nicht ablehnt, falls die betroffenen Unternehmen einen CEO haben. In diesem Fall handelt es sich oft um einen Präsidenten mit einem hohen Arbeitspensum, dessen Pflichtenheft sich jedoch von dem des CEO unterscheidet.
  • Ablehnung der Wiederwahl der Revisionsstelle, falls die gesamte Mandatsdauer 20 Jahre übersteigt.
  • Ablehnung einer Ermächtigung zur Kapitalerhöhung für allgemeine Finanzierungszwecke ohne Bezugsrecht, falls diese 15% des bereits ausgegebenen Kapitals übersteigt.

Abstimmungsempfehlungen für 3% der Schweizer Börsenkapitalisierung

Die Richtlinien ermöglichen es Ethos, Abstimmungsempfehlungen zu formulieren, die sich auf eindeutig festgelegte Regeln abstützen, die auf der Webseite www.ethosfund.ch frei einsehbar sind. Diese Empfehlungen richten sich gleichzeitig an die Ethos Anlagefonds und die institutionellen Kunden von Ethos Services, wozu insbesondere zahlreiche Schweizer Pensionskassen zählen. Der Gesamtbetrag der Schweizer Aktien, für die Ethos Empfehlungen bei der Ausübung der Stimmrechte abgibt, beläuft sich auf ca. CHF 37 Milliarden, was 3% der Schweizer Börsenkapitalisierung entspricht. Die Stimmempfehlungen von Ethos werden zwei Tage vor der jeweiligen Generalversammlung auf der Ethos-Website veröffentlicht.

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